An der Universität Hamburg gibt es in jedem Semester zahlreiche innovative und herausragende Studienangebote. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) zeichnet solche Lehrleistungen jährlich mit dem Hamburger Lehrpreis aus. Es werden insgesamt 14 Einzelpreise – ein Preis pro staatlicher Hochschule beziehungsweise pro Fakultät – verliehen, die jeweils mit 10.000 Euro dotiert sind.
Wer darf Vorschläge einreichen?
Das Vorschlagsrecht für den Hamburger Lehrpreis liegt ausschließlich bei den Studierenden.
Dir hat eine Lehrveranstaltung besonders gut gefallen? Dann schlage die Lehrperson bis zum 31. März 2026 für den Hamburger Lehrpreis vor!
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Nominierung und Einreichung findest Du hier!